Der Baronet Sir Peter Chillingly von Exmundham war der Repräsentant einer alten Familie und ein Grundbesitzer von einiger Bedeutung. Er hatte sich jung verheirathet, nicht aus besonderer Neigung für den Ehestand, sondern auf den Wunsch seiner Eltern, die sich auch der Mühe unterzogen hatten, eine Frau für ihn zu wählen. Ihre Wahl hätte vielleicht besser, sie hätte aber auch schlimmer ausfallen können, was man von der Wahl vieler Männer, die sich ihre Frauen selbst aussuchen, nicht sagen kann. Fräulein Karoline Brotherton war in jeder Beziehung eine passende Partie. Sie hatte ein hübsches Vermögen, das sich sehr nützlich für den Ankauf einiger Pachthöfe erwies, deren Erwerb die Chillinglys schon lange zur Abrundung ihres Besitzes nothwendig gewünscht hatten; sie war von sehr guter Familie und brachte jene Kenntniß des fashionablen Lebens mit aufs Land, welche junge Damen sich erwerben, wenn sie einen dreijährigen Cursus von Bällen in London durchgemacht haben, um schließlich ehrenvoll unter die Haube zu kommen. Sie war hübsch genug, um dem Stolz eines Ehemannes zu schmeicheln, aber nicht schön genug, um die Eifersucht eines Ehemannes beständig wach zu halten; sie galt für sehr talentvoll, das heißt, ihr Klavierspiel war der Art, daß jeder Musiker, der sie hörte, sagte, sie sei sehr gut unterrichtet, aber kein Verlangen trug, sie zum zweiten Male zu hören; sie malte Aquarell zu ihrem Vergnügen; das Französische und Italienische beherrschte sie mit so vornehmer Eleganz, daß sie, obgleich sie in diesen Sprachen nur ausgewählte Stücke berühmter Autoren gelesen hatte, dieselben mit einem correcteren Accente sprach, als wir ihn bei Rousseau oder Ariost zu vermuthen Grund haben. Was eine junge Dame sich sonst noch aneignen muß, um für hochgebildet zu gelten, maße ich mir zu wissen nicht an, bin aber überzeugt, daß unsere junge Dame allen An-forderungen der besten Lehrer genügt haben würde. Die Partie war nicht nur eine wünschenswerthe, sondern eine glänzende für Sir Peter Chillingly und auch für Fräulein Karoline Brotherton war sie durchaus tadellos.
Dieses vortreffliche Ehepaar lebte so glücklich wie die meisten vortrefflichen Ehepaare. Bald nach seiner Verhei-rathung gelangte Sir Peter durch den Tod seiner Eltern, welchen, nachdem sie ihren Sohn und Erben verheirathet hatten, das Leben nichts mehr bot, was ihm Reiz hätte verleihen können, in den Besitz der Familiengüter; er lebte neun Monate des Jahres auf Exmundham und verbrachte die drei übrigen Monate in London. Lady Chillingly und er gingen sehr gern nach London, weil sie sich in Exmundham langweilten, und gingen sehr gern wieder nach Exmundham zurück, weil sie sich in London langweilten. Mit einer einzigen Ausnahme konnte man die Ehe, wie Ehen nun einmal sind, eine außerordentlich glückliche nennen. In kleinen Dingen ging Alles nach Lady Chillingly’s, in großen nach Sir Peter’s Willen. Kleine Dinge kommen täglich vor, große vielleicht alle drei Jahre einmal. Nur alle drei Jahre einmal mußte sich Lady Chillingly dem Willen Sir Peter’s fügen. In Haushaltungen, in denen ein solches Verhältniß herrscht, geht es friedlich her, und was unserem Paare zum vollen Glücke fehlte, war doch am Ende etwas, dem abzuhelfen in keines Menschen Gewalt stand. Ihre Liebe zu einander war so groß, daß sie sich nach einem Pfande derselben sehnten; vierzehn Jahr lang hatten sie den kleinen Ankömmling vergebens erwartet.
Nun ging aber Sir Peter’s Grundbesitz in Ermangelung eines männlichen Sprößlings auf einen entfernten Vetter als nächsten Erben über und dieser gesetzliche Erbe hatte seit vier Jahren aus seiner Ueberzeugung, daß er in Wahrheit bereits wirklicher Erbe sei, kein Hehl gemacht und hatte, obgleich Sir Peter viel jünger war als er und sich der besten Gesundheit erfreute, seine Erwartung einer baldigen Erb-
folge in unliebsamer Zustimmung zu einem Austausch kleiner Stücke Landes, durch welchen Sir Peter von einem benachbarten Grundbesitzer ein Stück guten Ackerlandes gegen einen entferntliegenden Wald, der nichts ertrug als Bündelholz und Kaninchen, mit der groben Erklärung verweigert, daß er, der gesetzliche Erbe, ein Freund der Kanin-
chenjagd sei und daß der Wald ihm in der nächsten Saison, wenn er bis dahin, was sehr möglich sei, in den Besitz desselben gelangt sein werde, sehr willkommen sein würde. Er bestritt Sir Peter das Recht, in gewohnter Weise Holz fällen zu lassen, und hatte ihn deshalb sogar mit einer Klage vor dem Kanzleigericht bedroht. Kurz, dieser gesetzliche Erbe war einer von den Menschen, die einen Gutsbesitzer dahin bringen können, sich noch in seinem achtzigsten Jahre in der Hoffnung zu verheirathen, Nachkommenschaft zu erzielen.
Aber es war nicht nur der sehr natürliche Wunsch, die Hoffnungen dieses unliebenswürdigen Verwandten zu vereiteln, was Sir Peter das Ausbleiben des kleinen Ankömm-
lings beklagen ließ. […]